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   VGH Hessen, 06.05.1993 - 6 UE 1872/90   

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https://dejure.org/1993,12557
VGH Hessen, 06.05.1993 - 6 UE 1872/90 (https://dejure.org/1993,12557)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.05.1993 - 6 UE 1872/90 (https://dejure.org/1993,12557)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Mai 1993 - 6 UE 1872/90 (https://dejure.org/1993,12557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Heranziehung von Kreisbediensteten zur Wahrnehmung von Aufgaben des Landrates als Behörde der Landesverwaltung - Kostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 06.05.1993 - 6 UE 1871/90

    Heranziehung von Kreisbediensteten zur Wahrnehmung von Aufgaben des Landrates als

    Auszug aus VGH Hessen, 06.05.1993 - 6 UE 1872/90
    Das ergibt sich - wie in dem zwischen den Parteien anhängigen Parallelverfahren 6 UE 1871/90 bereits näher dargelegt - aus § 79 Ziff. 4, 2. Halbs. HSOG, wonach die DVO zu § 56 HKO unberührt bleiben soll.

    Selbst wenn es sich - wie in dem bereits angeführten Parallelverfahren 6 UE 1871/90 - um eine ermessensfehlerhafte Heranziehung der betreffenden Mitarbeiter handeln sollte, bildet die eventuell rechtswidrige Anforderung, solange sie nicht mit Erfolg angefochten wird, eine wirksame Rechtsgrundlage für die Amtstätigkeit der Kreisbediensteten innerhalb der Behörde der Landesverwaltung.

    Gerade daran fehlt es jedoch, wie auch in dem Parallelverfahren 6 UE 1871/90 näher dargelegt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung fordert vielmehr den Ausgleich einer mit dem Recht nicht übereinstimmenden Vermögenslage (BSG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 8 RK 67/84 -, juris Rn. 20; VGH Kassel, Urteil vom 6. Mai 1993 - 6 UE 1872/90 -, juris Rn. 22; OVG Weimar, Urteil vom 25. Februar 2004 - 4 KO 703/01 -, juris Rn. 63 m. w. N., und vom 15. November 2012 - 4 KO 1057/06 -, juris Rn. 19; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 29 Rn. 27).
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